Politik gegenüber Kindern
Wenn Sie sich in unserer Einrichtung anmelden, werden Sie aufgefordert, Ihre Ausweisdokumente vorzulegen und personenbezogene Daten von Minderjährigen anzugeben, die sich in der Einrichtung aufhalten bzw. bei Ihnen bleiben möchten. Wenn die Vor- und Nachnamen des Gastes und des Minderjährigen nicht übereinstimmen, werden wir Sie bitten, ein Dokument vorzulegen, das ihre Verwandtschaft bestätigt. Wenn der Gast nicht der Elternteil eines Minderjährigen ist, werden wir Sie bitten, eine gerichtliche Entscheidung bezüglich der Betreuung des Minderjährigen oder eine schriftliche Zustimmung der Eltern vorzulegen, die es dem Gast erlaubt, mit dem Minderjährigen zu reisen. Rechtsgrundlage: Art. Kunst. 22c 3 des Gesetzes vom 13. Mai 2016 über die Bekämpfung drohender Sexualstraftaten und den Jugendschutz.